Lokales

Özdemir: Polizei hat in Ellwangen "richtig reagiert"

Cem Özdemir
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der frühere Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir hat den Polizeieinsatz in einer Asylunterkunft im baden-württembergischen Ellwangen gelobt. "Frust über eine mangelnde Bleibeperspektiven rechtfertigt keine Gewalt", sagte Özdemir der "Welt" (Freitagsausgabe).
"Unsere Polizei hat richtig reagiert." Rechtsfreie Räume dürften nirgendwo in Deutschland geduldet werden, sagte der Grünen-Politiker. "Wenn eine Abschiebung rechtsstaatlich angeordnet ist, muss sie auch vollzogen werden." In Ellwangen hatten in der Nacht zum Montag mehrere Flüchtlinge gewaltsam die Abschiebung eines 23 Jahre alten Togolesen verhindert. Nach Polizeiangaben hatten sich dabei "rund 150 mutmaßliche Flüchtlinge" zusammengerottet. Bei einer Großrazzia am Donnerstag konnte der gesuchte 23-Jährige schließlich in Gewahrsam genommen werden. Er soll nach Italien zurückgeführt werden. Zudem sollen weitere Bewohner des Asylbewerberheims, die in der Vergangenheit wiederholt als Unruhestifter auffielen, in andere Landeserstaufnahmeeinrichtungen verlegt werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete den Vorfall als einen "empörenden Sachverhalt". Es sei ein "Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung", sagte Seehofer am Donnerstag in Berlin. "Das Gastrecht darf nicht so mit Füßen getreten werden." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte Konsequenzen. "Es muss auch in Zukunft damit gerechnet werden, dass sich größere Personengruppen gegen Abschiebungen zur Wehr setzen und auch vor der Anwendung massiver Gewalt gegen Einsatzkräfte nicht zurückschrecken", sagte DPolG-Chef Rainer Wendt am Donnerstag. Er forderte ein Konzept für Einsätze in Asylunterkünften, "damit es nicht mehr zu solchen Eskalationen kommt".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.