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Hessen will Straftatbestand des "digitalen Hausfriedensbruchs"

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das Strafgesetzbuch sollte aus Sicht der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) um den Straftatbestand des "digitalen Hausfriedensbruchs" erweitert werden. "Die Digitalisierung braucht ein strafrechtliches Rückgrat. Ansonsten sinkt mit jedem Innovationsschritt im Internet das Schutzniveau der Nutzer", sagte die CDU-Politikerin dem "Handelsblatt".
Anlass der Initiative ist der jüngste Datendiebstahl bei knapp tausend Politikern und Prominenten. Auf Vorschlag Hessens hat die Justizministerkonferenz eine "digitale Agenda" für das Straf- und Strafprozessrecht entworfen. Darin seien viele Vorschläge enthalten, "um das Recht fit für die Digitalisierung zu machen", so Kühne-Hörmann. Ein Vorschlag betrifft den "digitalen Hausfriedensbruch". Dafür liege der Bundesregierung und dem Bundestag bereits seit Frühjahr 2018 eine Gesetzesinitiative der Länder vor. "Deshalb ist es völlig unverständlich, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley den Vorschlag Hessens nicht weiter aufgegriffen hat", kritisierte die Ministerin. Zumal das derzeit geltende Computerstrafrecht, wie Kühne-Hörmann findet, "nicht mehr zeitgemäß" sei und "zu viele Einschränkungen" aufweise. Konkret kritisierte sie, dass für das Ausspähen von Daten eine Freiheitsstrafe bis maximal drei Jahre oder eine Geldstrafe vorgesehen ist, während ein normaler Einbruchdiebstahl bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Dort will Kühne-Hörmann ansetzen. "Genauso wie wir uns vor Einbruchdiebstahl oder körperlichen Angriffen in der realen Welt schützen, müssen wir dies auch vor Angriffen im Internet tun", sagte sie. Verweise auf den Selbstschutz der Nutzer seien dabei wenig hilfreich. "Die allermeisten Nutzer, können diesen Selbstschutz selbst bei bestem Willen nicht leisten", so die Ministerin. Dazu seien die technischen Möglichkeiten der Angreifer viel zu umfangreich.
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