Gesundheit

Organspende: FDP-Fraktionsvize Thomae lehnt Widerspruchsregelung ab

Krankenhausflur
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Widerspruchsregelung zur Organspende, die eine Gruppe Bundestagsabgeordneter verschiedener Parteien um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montagvormittag vorgelegt hat, greift nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae unverhältnismäßig in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen ein. "Alle Menschen pauschal qua Gesetz zu Organspendern zu erklären, geht aus meiner Sicht deutlich zu weit", sagte Thomae dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Dienstagsausgaben).
"Die Widerspruchslösung verletzt insbesondere das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und ist deshalb strikt abzulehnen." Der FDP-Gesundheitspolitiker favorisiert ein Verfahren, bei dem es regelmäßige behördliche Erinnerungen gibt, etwa bei der Beantragung oder Verlängerung von Ausweisdokumenten. "Dies wäre der eindeutig bessere Weg", so Thomae. "Bei der unbürokratischen, verpflichtenden Entscheidungslösung muss jeder verpflichtend erklären, ob er Organspender sein möchte. Durch die wiederkehrende Abfrage wird die Sensibilität für das Thema der Organspende erhöht, ohne Druck von außen", sagte Thomae dem RND.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.