Finanzen

Studie: Unternehmen erschweren Gewerkschaftsarbeit

GDN - Eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung der IG Metall kommt nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins "Der Spiegel" zu dem Schluss, dass Unternehmen in Deutschland verstärkt Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit erschweren oder gar torpedieren. Der aus den USA stammende Trend des "Union-Busting" greife auch hierzulande um sich.
59 Prozent der befragten Gewerkschaftssekretäre gaben an, dass in von ihnen betreuten Betrieben die Wahlen zu Betriebsräten behindert worden seien. In 43 Prozent dieser Fälle seien externe Dienstleister eingesetzt worden und in 38 Prozent der Gewerkschaftsbezirke waren sogar Versuche bekannt, bereits bestehende Betriebsräte zu zerschlagen. "Union-Busting ist kein Einzelphänomen", sagte Jupp Legrand, Leiter der Otto-Brenner-Stiftung, "der Problemdruck steigt." Die Studie offenbart, dass Deutschland bei Weitem kein Eldorado der Mitbestimmung ist: Demnach hatten im Jahr 2009 nur etwa ein Fünftel aller deutschen Betriebe eine Interessenvertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Das Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergab, dass in 2012 nur noch in neun Prozent aller Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten ein Betriebsrat existiert. Rechtsanwaltskanzleien würden mit Slogans werben: "Wer suchet, der findet", sie versprächen "die Kündigung `störender` Arbeitnehmer" und helfen bei der Gestaltung "kreativer Kündigungsgründe". Selbst an Universitäten, so die Studie, sei die "klassische Auffassung, das Arbeitsrecht sei ein Schutzrecht für Arbeitnehmer" inzwischen fast vollständig abgelöst durch die Auffassung, es sei Teil des Privatrechts und "als Kampfrecht im Interesse der Unternehmensseite zu verstehen". So fanden im September 2013 in Hamburg die "Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat" statt, bei der Personalmanager auf die diesjährigen Betriebsratswahlen vorbereitet werden sollten. Ein Vortragsthema war laut des "Spiegel"-Berichts: "So bekommen Sie den Betriebsrat, den Sie sich wünschen". Inhaltliche Schwerpunkte waren unter anderem: "Abbruch der Betriebsratswahl: So stoppen Sie die Wahl per einstweiliger Verfügung" und "Wenn Ihnen der gewählte Betriebsrat nicht passt: Wahlanfechtung als Rettungsanker".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.