Vermischtes

BGH: Name muss bei Flugbuchung angegeben werden

Airbus A380
(Quelle: dts Nachrichtenagentur)
GDN - Bei einer Flugbuchung muss laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes der Name aller Reisenden angegeben werden, wenn die Fluggesellschaft dies verlangt und ein wirksamer Vertrag zu Stande kommen soll. Das entsprechende Urteil wurde am Dienstag bekannt.
Ein Kunde hatte 2009 eine Flugreise von Dresden nach Larnaca auf Zypern für zwei Personen gebucht. Neben seinem eigenen Namen trug er für die Begleitperson lediglich die Worte "noch unbekannt" ein, obwohl er auf der Internetseite darauf hingewiesen wurde, dass eine spätere Namensänderungen nicht mehr möglich sei. Die Fluggesellschaft buchte zwar den Flugpreis für zwei Personen ab, verweigerte aber die spätere Annahme der Namensänderung, ebenso wie die Beförderung. Laut BGH-Urteil war die Fluggesellschaft dabei zwar im Recht, muss dem Mann aber den Reisepreis für die Begleitperson zurückerstatten. Eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung der Begleitperson muss die Fluglinie hingegen nicht bezahlen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.