Lokales

Polizeipanne im Fall von 15-jähriger Attentäterin Safia S.

Hannover Hauptbahnhof
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Im Fall der 15-jährigen Attentäterin Safia S. vom Hannoveraner Hauptbahnhof ist es offenbar zu einer Panne bei den Sicherheitsbehörden gekommen. Nach Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR hätten die niedersächsischen Behörden schon vor dem Anschlag auf den Bundespolizisten in Hannover über die Pläne der Beschuldigten informiert sein können.
Die entscheidenden Chatnachrichten, in denen die Schülerin über eine "Überraschung für die Ungläubigen" spricht und über eine mögliche "Märtyreroperation" in Deutschland, lagen den mit den Ermittlungen gegen Safia S. beauftragten Polizisten etwa drei Wochen vor dem Anschlag am Hauptbahnhof vor. Ihre Mobiltelefone waren Ende Januar beschlagnahmt und zügig ausgelesen worden. Inhaltlich ausgewertet wurden die arabisch-, deutsch- und englischsprachigen Chats nach Aktenlage jedoch erst Anfang März, etwa eine Woche nach der Messerattacke auf den Bundespolizisten am Hauptbahnhof in Hannover. Safia S. tauschte die Nachrichten mit Hasan K. aus, gegen den im Zusammenhang mit der Absage des Fußballländerspiels im November 2015 ermittelt wird. In der niedersächsischen Landesregierung heißt es, die nicht erfolgte Auswertung der Chats sei "unglücklich", man habe die zuständige Polizeidirektion in Hannover aufgefordert, den Fall noch einmal zu überprüfen und Lehren für die Zukunft zu ziehen. Allerdings habe man einfach nicht annehmen können, dass ein 15-jähriges Mädchen einen tödlichen Anschlag planen würde. Offiziell wollte sich das Innenministerium in Hannover nicht äußern. Safia S. sprach in den Chat-Nachrichten davon, sie habe mit "Angestellten" der "IS-Regierung" in Verbindung gestanden, die sie aufgefordert haben sollen, zurück nach Deutschland zu gehen. Den Inhalt des Telefons werten die Ermittlungsbehörden heute als Indiz dafür, dass der Angriff auf den Bundespolizisten möglicherweise der erste vom sogenannten Islamischen Staat (IS) in Auftrag gegebene Terroranschlag ist. Der Generalbundesanwalt hat das Verfahren übernommen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.