Lokales

Gericht erklärt Elbvertiefung in Teilen für rechtswidrig

Hamburger Container-Hafen
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Klagen gegen die geplante Elbvertiefung teilweise stattgegeben: Die Pläne seien in Teilen rechtswidrig, urteilte das Gericht am Donnerstag. Die Stadt Hamburg könne rechtliche Mängel allerdings noch beheben.
Geklagt hatten mehrere Umweltschutzverbände. Sie fürchten negative Auswirkungen bedrohte Pflanzen- und Tierarten. Die Stadt will die Fahrrinne ein weiteres Mal vertiefen und verbreitern, um Containerschiffen mit großem Tiefgang ohne Probleme und teils tagelange Wartezeiten die Fahrt von der Nordsee bis zum Hamburger Hafen zu ermöglichen und so den Standort als Drehscheibe der deutschen Exportindustrie zu stärken.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.