Politik
Bundestag beschließt härtere Strafen für Wohnungseinbrüche
Die Strafzumessungsregelung des minder schweren Falles soll für den Wohnungseinbruchdiebstahl nicht mehr anwendbar sein. Gleichzeitig wird den Ermittlungsbehörden aber auch erlaubt, auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten zurückzugreifen. Grüne und Linke kritisierten die härteren Strafen. Im Gegensatz zum Strafrahmen müssten vielmehr die staatlichen Förderungen für Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden erhöht oder mehr Polizisten eingestellt werden.
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