Politik

Voßkuhle: Gerichte müssen Entscheidungen besser erklären

Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Angesichts der politischen Eingriffe in die Verfassungsgerichtsbarkeit von EU-Staaten wie Polen oder Ungarn hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, seine Richterkollegen aufgefordert, ihre Entscheidungen besser zu erklären. Die Gerichte müssten "in erster Linie argumentativ überzeugende Entscheidungen treffen", sagte Voßkuhle der "Welt am Sonntag".
"Sie müssen aber auch erklären, was sie tun und für Akzeptanz werben. Die Vorstellung, Richter sprechen durch, aber nicht über ihre Urteile, ist überholt. Auch die Arbeit der Justiz muss der Öffentlichkeit angemessen vermittelt werden." Die von den Regierungen in einigen EU-Ländern durchgesetzten Beschränkungen für Verfassungsgerichte zeigten generell: "Wer einer populistischen Bewegung zu dauerhafter Macht verhelfen will, erleichtert sein Vorhaben deutlich, indem er zunächst die Verfassungsgerichte stilllegt", sagte Voßkuhle. Verfassungsgerichte seien die natürlichen Gegenspieler aller Kräfte, die den demokratischen Verfassungsstaat aushebeln wollten. Für das Bundesverfassungsgericht seien "die angesprochenen Entwicklungen in anderen Ländern deshalb eine Warnung. Wir müssen uns immer wieder neu anstrengen und besser werden. Es reicht nicht, einfach nur weiter zu machen", sagte Voßkuhle. Der Präsident zeigte sich auch besorgt über die Entwicklung am obersten amerikanischen Gericht. "Der US Supreme Court war vor 30 Jahren vielleicht noch das einflussreichste Gericht der Welt", sagte Voßkuhle. "Heute haben seine Entscheidungen viel an Überzeugungskraft eingebüßt, weil an die Stelle des Ringens um eine gemeinsame, im weitesten Sinne anschlussfähige Lösung eines verfassungsrechtlichen Problems nicht selten die persönlichen Auffassungen einzelner Richter und Richterinnen getreten sind, die nur noch wenig miteinander reden."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.