Politik

Unions-Wirtschaftsflügel will betriebliche Altersvorsorge ändern

CDU-Logo
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die bisherige Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersvorsorge soll noch in dieser Legislaturperiode fallen. Das fordern Emmi Zeulner, CSU-Sozialpolitikerin im Bundestag, und Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, im Gespräch mit den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Samstagausgaben).
Mit gleichlautenden Anträgen für die nächsten Parteitage von CDU und CSU soll per Basisbeschluss die Regierung zum Handeln gebracht werden. "Die Altersvorsorge befindet sich insgesamt in einer Vertrauenskrise, und die betriebliche Altersvorsorge leidet aufgrund teilweise mehrfacher Beitragsbelastungen zunehmend unter einem Akzeptanzproblem", kritisieren beide Politiker. Linnemann und Zeulner haben für die nächsten Parteitage von CDU und CSU noch in diesem Jahr wortgleiche Anträge ausgearbeitet. Darin heißt es: "Um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken sollen danach CDU und CSU beschließen: Auf Betriebsrenten wird zukünftig nur noch der halbe Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) gezahlt. Die bisherige Freigrenze für beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter wird in einen Freibetrag umgewandelt." Betroffen sind über sechs Millionen Bürger. Es geht um ein Entlastungsprogramm in Höhe von mindestens 2,6 Milliarden Euro. Eine Nebenverabredung bei der von Rot-Grün zu verantwortenden Rentenreform aus dem Jahr 2003 führte zur doppelten Beitragszahlung in der Anspar- und in der Auszahlungsphase bei der betrieblichen Altersvorsorge. Noch bei den Verhandlungen zur Großen Koalition war die SPD mit einem Vorstoß zur Beendigung der doppelten Verbeitragung am Widerstand der offiziellen Unionsführung gescheitert. Jetzt droht die Parteitagsbasis mit einem Aufstand. Die SPD zeigt sich zufrieden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.