Politik

Polizeigewerkschaft verspricht sich wenig von Schleierfahndung

Polizistin
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), Ernst G. Walter, dämpft die Erwartungen an die von der Bundesregierung geplante Intensivierung der Schleierfahndung. Niemand solle "die Illusion hegen, dass eine intensivere Schleierfahndung die illegale Migration merklich eindämmt", sagte Walter der "Welt".
"Dazu müssten wir die Aufgegriffenen auch in Gewahrsam nehmen dürfen. Das ist aber rechtlich ausgeschlossen." Die Ankündigung der Koalition, dass diese unerlaubt weiterreisenden Asylbewerber künftig in Aufnahmeeinrichtungen mit "Residenzpflicht" gebracht würden, hält der Gewerkschaftsvorsitzende nicht für ausreichend. "Das klingt scharf, heißt aber nicht, dass ein Illegaler dort vom Untertauchen abgehalten werden kann. Die Leute erfahren doch meist ihre Rückführungstermine, am Tag der Abschiebung werden diese Migranten nicht da sein." Solange die Aufgegriffenen nicht gesichert untergebracht würden, nütze die "schönste Schleierfahndung nichts". Jörg Radek, der in der Gewerkschaft GdP für die Bundespolizei zuständig ist, sagte der "Welt": "Rechtlich bewegt sich auch diese ausgebaute Schleierfahndung unterhalb der Schwelle von Binnengrenzkontrollen und gerät damit nicht in Konflikt mit den Schengen-Regeln." Radek würde es begrüßen, wenn die Forderung vieler Innenpolitiker zum Regierungshandeln würde, dass "der Bundespolizei die Schleierfahndung in einem 50-Kilometer-Korridor beziehungsweise im Küstenbereich auch 80 Kilometer hinter der Grenze erlaubt würde". Die Bundespolizei könnte dann an Verkehrswegen und der grünen Grenze "deutlich mehr illegale Einreisen feststellen und Schleuserstrukturen aufdecken". "Allerdings bedürfte es dafür nach unseren Berechnungen ungefähr 4.200 zusätzliche Bundespolizisten", sagte Radek der "Welt".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.