Politik
Asylabkommen: Bisher kein Flüchtling aus Spanien zurückgewiesen
Das Abkommen war am 11. August in Kraft getreten. Danach können Flüchtlinge und Migranten, die an Deutschlands Grenze zu Österreich aufgegriffen werden, zurückgewiesen werden, wenn sie in Spanien einen Asylantrag gestellt haben. Die deutsch-österreichische Grenze liege nicht unbedingt an der Fluchtroute von Menschen, die aus Spanien kommen, sagte die Sprecherin der Zeitung. Tatsächlich müsste ein Migrant den Umweg über Frankreich, Italien und Österreich wählen, um von dem Abkommen tangiert zu sein, anstatt die deutsch-französische Grenze zu wählen. Das Rücknahmeabkommen habe aber nur Gültigkeit an der deutsch-österreichischen-Grenze, weil nur dort regelmäßige Kontrollen stattfinden, sagte die Sprecherin der "taz".
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