Politik

Kubicki: Lüders-Haus bleibt Wackelkandidat

Wolfgang Kubicki
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das Schicksal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses bleibt weiter unklar. Der Erweiterungsbau des Bundestagsgebäudes weise erhebliche Baumängel auf, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".
Es handele sich um Risse in der Bodenplatte, die unter Umständen so gravierend seien, dass das Gebäude abgerissen werden müsse. "Momentan spricht viel dafür, dass es saniert werden kann, ganz sicher ist es nicht", sagte Wolfgang Kubicki, FDP-Abgeordneter und Vorsitzender der Baukommission des Deutschen Bundestages der Zeitung. Auch wenn es saniert werden könne, werde es ein Wackelkandidat bleiben, auf den man aufpassen müsse. "Wenn man die größeren Risse schließt, durch die das Wasser momentan kommt, dann dringt es möglicherweise durch die kleineren Risse, die jetzt noch keine Probleme machen, weil sich der Druck woanders entlädt", so Kubicki weiter. Deswegen plädiert der FDP-Politiker und Vizebundestagspräsident dafür, das Lüders-Haus im Zweifelsfalle lieber abzureißen, als sich eine Endlos-Baustelle aufzuhalsen: "Einmal Flughafen Berlin-Brandenburg reicht." Der Bau des Gebäudes wird vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) betreut. Ein internes Papier der Bundestagsverwaltung stelle der Behörde nun ein miserables Zeugnis aus, berichtet die Zeitung. Sämtliche Bauten, die sie für den Bundestag realisiert, dauerten demnach zwischen drei und acht Jahre länger als geplant. Und sie würden deutlich teurer, kosteten bis zu 55 Prozent mehr, berichtet die Zeitung weiter. Das Urteil der Bundestagsverwaltung: Das Bundesbauamt müsse "entlastet" werden, und zwar "in erheblichem Umfang". So habe die Baukommission veranlasst, dass die Behörde das unterirdische Besucherzentrum vor dem Reichstag nicht mehr bauen darf. Das übernehme stattdessen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, berichtet die Zeitung. Gleiches gelte für das Elisabeth-Selbert-Haus, einem Bundestagsgebäude Unter den Linden. "Damit haben wir für eine Entlastung des BBR und für mehr Wettbewerb gesorgt", so Kubicki.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.