Vermischtes

Bericht: Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren wird erleichtert

GDN - Wiederaufnahmeverfahren vor Gericht sollen einem Medienbericht zufolge erleichtert werden. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf den Petitionsausschuss des Bundestages meldet, entfallen zum einen künftig für die so genannten Restitutionen die im Voraus zu entrichtenden Gerichtsgebühren.
Diese können sich je nach Streitwert auf mehrere Hundert oder Tausend Euro summieren. Zum anderen muss die Restitution nicht mehr spätestens fünf Jahre nach dem zuvor erlassenen Urteil eingereicht sein. Jegliche Fristen entfallen. Eine entsprechende Petition segnete der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen ab (Az. 4-17-07-3100-053107). Initiator der Petition war laut "Focus" der ehemalige Polizist Horst Glanzer, der mit seinen Anträgen bereits häufig für Bürger mehr Rechte vor Gericht erwirkte.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.