Vermischtes

Überfischung: Europäische Kommission will der Überfischung entgegentreten

EU beschließt Kürzung der Fangquoten


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Im Jahr 2013 erklärten zehn EU-Mitgliedsstaaten ihre Fangquoten überschritten zu haben. Daher müssen sie 2014 eine Kürzung für die betreffenden Bestände hinnehmen. Mit den Kürzungen sollen die im Vorjahr entstandenen Schäden ausgeglichen werden.
Als Rechtsgrundlage für die Kürzungen gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009. Diese Verordnung ermächtigt die Kommission, Abzüge von künftigen Quoten der Mitgliedsstaaten vorzunehmen, die ihre Quoten überfischt haben. Bestimmte Multiplikationsfaktoren gemäß Artikel 105 Absätze 2 und 3 sollen nun die Nachhaltigkeit der Bestände sicherstellen.

Betroffen von den diesjährigen Quotenkürzungen sind Belgien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Polen, Portugal und das Vereinigte Königreich sowie 45 Fischbestände.
“Wenn wir Überfischung ernsthaft bekämpfen wollen, müssen wir uns strikt an die Vorschriften halten, und das schließt ein, dass die Fangquoten eingehalten werden. Ich freue mich, dass wir im Jahr 2013 offenbar in Bezug auf die Einhaltung der Quoten bessere Arbeit geleistet haben als in den Vorjahren. Damit aber in ganz Europa gesunde Fischbestände gewährleistet sind, sind effiziente Kontrollen erforderlich, um die Vorschriften an Ort und Stelle durchzusetzen.“, erklärte Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei.
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