Vermischtes

Hetzerische E-Mails schüren Fremdenhass

Manipulation von Rechts


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Seit Jahren werden im Internet und per Email immer wieder Gerüchte über angebliche Pensionsausgleichszahlungen verbreitet, die von der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt an Rumänen und Bulgaren ausbezahlt werden sollen. Es handelt sich dabei jedoch um eine Manipulation von Rechts.
Seit einigen Jahren geistert durch das Internet ein Rundbrief in dem geschrieben steht, dass die österreichische Pensionsversicherungsanstalt sogenannte Pensionsausgleichszulagen an Rumänen und Bulgaren ausbezahlt. Normalerweise landen solche und ähnliche Fakemails im elektronischen Papierkorb. Doch das Problem bei diesen Mails ist, dass viele BürgerInnen das Sozialgesetz nicht genau kennen und das in dieser Mail dargelegte als Wahrheit ansehen. Sie entrüsten sich und leiten diese Mail dann an ihre Freunde und Bekannte weiter. Aber auch eine österreichische Tageszeitung ist auf diese Mail hereingefallen und veröffentlichte ungeprüft Anfang 2010 einen dementsprechenden Artikel.
In diesen E-Mails werden unter anderem folgende Zustände postuliert: “Hat ein Rumäne oder auch ein Deutscher keine oder nur 100 Euro Pension, so kann er bei der zuständigen Gebietskörperschaft die Differenz auf die österreichische Ausgleichszulage (837,63 Euro) einfordern! Dazu ist nur ein Meldezettel nötig. (“¦) Ich habe von einem Rumänen erfahren, dass es üblich geworden ist, in Rumänien pensionierte Familienmitglieder in Österreich an einem Wohnsitz anzumelden. Damit haben sie das Recht bei der PVA eine Ausgleichszahlung zu bekommen.“
Mit solchen und ähnlichen Aussagen soll nun ein angeblicher Betrug der Politiker aufgedeckt werden, aber auch der Fremdenhass geschürt werden. Besonders auffällig beim Inhalt dieser Mails ist auch, dass man den Namen des Verfassers, der sich in diesen Mails nur mit “Ich“ bezeichnet, nicht erfährt. Doch besonders interessant ist, dass nur ein Politiker beim Namen genannt wird, einer welcher der Rechten-Abteilung zugeordnet werden kann. Zitat (Name zensiert); “Und da wundert ihr euch, wenn Herr *** immer mehr Wähler bekommt, ich wundere mich nicht darüber.“ Die Suggestion dieser Aussage ist klar und deutlich: “Ihr seit empört über diese Zustände? Herr *** ist Euer Retter, denn er kämpft gegen solche Zustände an.“
Wie bereits erwähnt kennen sich die wenigsten Menschen mit dem Sozialrecht nur sehr wenig oder gar nicht aus. Grund genug um die Daten und Fakten auf den Tisch zu legen. Was ist richtig und was ist falsch?

Es stimmt, alle Menschen welche eine österreichische Pension beziehen, bekommen auch einen Ausgleichszulagenrichtsatz. Diesen bekommen sie jedoch nur dann, wenn ihr Aufenthalts und Hauptwohnort tatsächlich in Österreich liegt. Im Jahr 2011 waren dies etwa 240.000 Personen.
Auch stimmt es, dass nach gültigem EU-Recht seit 1971, BürgerInnen eines EU- oder EWR-Landes unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen das Recht auf eine ergänzende Ausgleiszulage haben. Ein wesentliches Kriterium dafür ist eben der ständige Hauptwohnsitz in Österreich.

Im Jahr 2011 betraf dies in etwa 730 Personen. Es handelt sich dabei vorwiegend um Menschen die keine österreichische Eigenpension haben, sondern eine Pension aus einem anderen EU- bzw. EWR-Land beziehen. Diese Menschen erhielten die Ausgleichszulage, da sie auch in Österreich lebten. Davon kamen in etwa 400 Personen aus Deutschland, ca. 100 aus Rumänien, weitere 22 aus der Schweiz, 17 aus Italien und 8 aus Schweden.
In der besagten Email werden die 1.325 ÖsterreicherInnen vollkommen vergessen, die in der Schweiz leben und nach EU-Recht die Schweizer Mindestpension erhalten. Auch wird vergessen zu sagen, dass der Export einer österreichischen Mindestpension (Ausgleichszulage) ausgeschlossen ist. Denn sie kann in kein anderes EU- oder EWR-Land transferiert werden.
Zudem wird in dieser E-Mail behauptet, dass es nur eines Meldezettels bedarf, um die Ausgleichszulage zu bekommen und die angaben ohnehin nicht geprüft werden.

Fakt ist jedoch, dass die Pensionsberechtigten ihren realen Aufenthaltsort und ihre Aufenthaltsberechtigung nachweisen müssen. Keine Frage, ein Meldezettel reicht dazu nicht aus, muss doch auch die Fremdenpolizei die Aufenthaltsberechtigung eines jeden einzelnen Antragsstellers bescheinigen.
Nach österreichischem Recht ist es nicht möglich, nur mit einem angemeldeten Wohnsitz, eine Pensionsausgleichszahlung zu bekommen. Denn es werden umfangreiche Existenzmittel (entweder eigene oder von Angehörigen) nachgewiesen werden. Alleine aus diesem Gesetz kann ein Missbrauch von Pensionsausgleichszahlungen ausgeschlossen werden.

Was die Rumänen betrifft, so leben in Österreich 20.000 Menschen die aus Rumänien stammen (Stand 2011). Davon erhalten ca. 100 Menschen eine Ausgleichszulage ohne über eine österreichische Eigenpension zu verfügen. Dies sind 0,5 Prozent, dass sind wiederum 0,04 Prozent aller AusgleichszulagenbezieherInnen.
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