Vermischtes

Sonderstützungsmaßnahmen für EU-Erzeuger von verderblichem Obst und Gemüse

Maßnahmen gegen russisches Einfuhrverbo


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Im Anschluss an die Sitzung des Verwaltungsausschusses von letzter Woche, in der die Marktsituation erörtert wurde, führte die Europäische Kommission gestern mit sofortiger Wirkung Stützungsmaßnahmen für bestimmtes verderbliches Obst und Gemüse ein.
“Angesichts der Marktlage, die durch die russischen Einfuhrbeschränkungen für Agrarerzeugnisse aus der EU entstanden ist, führe ich mit heutiger Wirkung GAP-Dringlichkeitsmaßnahmen ein, mit denen das Gesamtangebot an bestimmten Obst- und Gemüseerzeugnissen auf dem europäischen Markt verringert wird, sollte der Druck auf die Preise in den kommenden Monaten zu groß werden.“, sagte Dacian CioloÈ™, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
Weiter kommentierte diese Entscheidung: “Alle Erzeuger der betreffenden Produkte - unabhängig davon, ob sie einer Erzeugerorganisation angehören oder nicht - können diese Marktstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, wenn sie dies für notwendig erachten. Frühzeitiges Handeln ermöglicht eine wirksame Stützung der den Erzeugern im Binnenmarkt gezahlten Preise, trägt zur Anpassung des Marktes bei und ist kostenwirksam.“
Diese angekündigten Maßnahmen sollen für Tomaten, Karotten, Weißkohl, Paprika, Blumenkohl, Gurken und Gewürzgurken, Pilze, Äpfel, Birnen, Beerenfrüchte, Tafeltrauben und Kiwis gelten.

Vor allem umfassen die Sondermaßnahmen Marktrücknahmen besonders zur kostenlosen Verteilung als auch einen Ausgleich für das Nichternten und die Ernte vor der Reifung.

Zugute kommt diese Unterstützung allen Erzeugern, unabhängig davon, ob sie einer Erzeugerorganisation angehören oder nicht. Diese Maßnahmen, für die Mittel in Höhe von 125 Mio. EUR bereitgestellt werden, gelten rückwirkend bis zum 18. August.
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