Finanzen

Urteil: Energieversorger müssen bei Preiserhöhung vorab informieren

Stromzähler
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Energieversorger müssen ihre Kunden bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas über Gründe und Umfang vorab informieren. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.
Eine bisher geltende deutsche Regelung, die es den Versorgern erlaubte, die Strom- und Gaspreise einseitig zu ändern, ohne dafür Gründe zu nennen, wurde damit für ungültig erklärt. Ein nachträgliches Kündigungsrecht allein reiche in diesem Fall nicht aus, so das Gericht. Die Kunden müssten auch die Befugnis erhalten, gegen eine solche Änderung vorzugehen.
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