Vermischtes

Kommt jetzt nach CETA, TTIP, TISA und EGA auch noch EPA?

Freihandelsabkommen mit Japan


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Langsam aber sicher kann man den Überblick über die ganzen Freihandelsabkommen verlieren. Neben den Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) plant die EU jetzt auch noch ein Freihandelsabkommen mit Japan (EPA).
Diese Woche fand in Brüssel die siebente Verhandlungsrunde zu dem Freihandelsabkommen mit Japan statt, dem EPA. Speziell geht es in den Verhandlungen darum, dass EU-Firmen einen Zugang zu dem bisher noch verschlossenen Eisenbahnmarkt in Japan bekommen und um den Abbau von Zöllen auf Kfz-und informationstechnologische (IT)Produkte, an dem vorwiegend Japan großes Interesse bekundet.
Darüber hinaus plant man einen einheitlichen Standard für europäische und japanische Fahrzeuge. Ziel ist es Ersatzteile miteinander kompatibel zu machen. Jetzt machen aber die europäischen Autohersteller gegen dieses Abkommen mobil, denn sie befürchten dadurch eine große Konkurrenz. Auch wenn es sogenannte Sicherheitsmechanismen für europäische Unternehmen geben soll, werden diese jedoch nur temporärer Natur sein. Kurz gesagt, auf längere Sicht aufgehoben werden.
Doch auch die traditionellen Freihandelsgegner, darunter NGOs aus Belgien, Japan und den Niederlanden sowie die deutsche Gewerkschaft öffentlich Bediensteter, sind sensibilisiert worden. Sie alle fordern unter anderem, dass die Verhandlungen transparenter werden müssen und alle relevanten Vertragstexte veröffentlicht werden müssen. Doch sie lehnen auch den Investorenschutz über Schiedsgerichte (ISDS) ab und fordern, dass dieser herausgenommen werden müsse. Auch die Privatisierung öffentlicher Dienste wie zum Beispiel die Senkung von Sozial-, Umwelt-und Gesundheitsstandards müssten verhindert werden, so die Freihandelsgegner.
Hintergründe zu den Freihandelsabkommen
Der Begriff Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) bzw. Economic Partnership Agreement (EPA) bezeichnet ein von der EU gefördertes Abkommen über Freihandelszonen zwischen der EU und den 78 AKP-Staaten (in der Mehrzahl ehemalige europäische Kolonien in Afrika, der Karibik und im Südpazifik).

Die vertragliche Grundlage der EPA liegt im Cotonou-Abkommen, welche am 23. Juni 2000 von den Mitgliedstaaten der EU und den Mitgliedstaaten der Gruppe der AKP- Staaten in Cotonou, Benin, unterzeichnet wurde.

Zentrales Ziel des Abkommens war es, die von der WTO kritisierten nicht-reziproken Handelspräferenzen der Lomé-Abkommen (1975 bis 2000) durch reziproke Handelsabkommen bis zum 1. Januar 2008 zu ersetzen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.