Vermischtes

EU-weite Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen

Nächster Schritt zur Zentralverwaltung


GDN - Unter dem Motto “Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit in der Europäischen Union“ wurde gestern, 01. Dezember 2012, von der EU-Kommission ein weitreichender Beschluss gefasst; die EU-weite Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden in Strafsachen.
Mit diesem Beschluss wird nun eine neue Ära im Rechtsbereich eingeleitet. Denn seit gestern gelten die üblichen Befugnisse der Kommission und des Gerichtshofs für Rechtsakte auch in Angelegenheiten von Strafsachen.

Bisher gab es Beschränkungen der gerichtlichen Kontrolle durch den Gerichtshof und der Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in diesem Bereich. Diese wurden nun aufgehoben. Somit kann die Kommission in Zukunft Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn von den Mitgliedstaaten ein einstimmig vereinbartes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt wurde.
Seit dem im Jahr 1999 der Vertrag von Amsterdam in Kraft getreten ist, hat die EU sehr viele Standards gesetzt, an die alle Mitgliedsstaaten gebunden sind. So wurde zum Beispiel ein gemeinsames europäisches Asylsystem vereinbart und der Schengen-Raum wurde verstärkt.

Mit dem aktuellen Beschluss will die Kommission nun auch die Gesetzgebung und die praktische Zusammenarbeit forcieren. Ziel sei es die europäischen Gesellschaften und Volkswirtschaften vor schwerer und organisierter Kriminalität zu schützen. Doch es ist auch ein weiterer Schritt in Richtung zur Aufhebung der Nationalstaaten und zentralistischer Verwaltung.
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