Vermischtes

Österreichische Regierung verletzt antifaschistischen Auftrag der Verfassung

Stimmenenthalt bei UN-Resolution


Roland Kreisel (Quelle: Uno City Wien)
GDN - In Europa nimmt die Verherrlichung des Nationalsozialismus bedenklich zu. Dem entgegenzuwirken reichte u.a. Russland einen entsprechenden Antrag bei der UNO ein. Am 21.11.14 wurde bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet. Österreich enthielt sich der Stimme.
Neben Österreich enthielten sich auch sämtliche EU-Länder der Stimme, die USA, Kanada und die Ukraine stimmten gleich gegen diese Resolution. Die österreichische Regierung verletzte damit aber massiv den antifaschistischen Auftrag der in der Verfassung verankert ist aber auch die völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die österreichische Regierung hat damit klar dokumentiert, dass für sie der EU-Gleichschritt über dem antifaschistischen Verfassungsauftrag der Republik steht.
Die sogenannten westlichen Großmächte waren bei dieser UN-Abstimmung weitgehend isoliert. Doch eine deutliche Mehrheit von 115 Ländern unterstützte die Resolution, die von Russland, Venezuela, Bolivien und einigen anderen Staaten eingebracht worden war.

Die EU Kommission und Deutschland begründeten die Enthaltung der EU-Staaten damit, dass u.a. Russland diesen Antrag in die UNO eingebracht hat. Doch es kann sein, dass dies nur eine vorgeschobene Begründung ist. Denn in vielen EU-Staaten gewinnen rechtsextreme Parteien besorgniserregend an Gewicht bzw. sind an Regierungen beteiligt.
Solidarwerkstatt Österreich: "Dass sich die österreichische Regierung bei dieser UN-Abstimmung diesen Vorgaben aus Brüssel und Berlin angeschlossen hat, ist nicht nur politisch skandalös, es ist ein offener Bruch der eigenen Verfassung und der völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Österreich mit dem Staatsvertrag eingegangen ist. So verpflichtet sich Österreich im Artikel 9 des Staatsvertrages dazu "aus dem österreichischen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazismus zu entfernen" und "alle nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern". Genau darin besteht der Kerninhalt der UNO-Resolution, dem der österreichische Vertreter in der UNO die Zustimmung verweigert hat."
Solidarwerkstatt Österreich weiter: "Dass sich die österreichische Regierung im Rahmen einer EU-Blockabstimmung in der UNO als Nazi-Versteher outet, muss bei AntifaschistInnen die Alarmglocken läuten lassen. Bereits vor einigen Monaten hat die Solidarwerkstatt in einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass die Regierungspolitik mit ihrer Unterordnung unter den EU-Auswärtigen Dienst in der Ukrainepolitik permanent gegen den antifaschistischen Auftrag von Staatsvertrag und NS-Verbotsgesetz verstößt.
Das skandalöse Abstimmungsverhalten in der UNO bestätigt diese Sachverhaltsdarstellung eindringlich. Die Solidarwerkstatt erhebt daher erneut die Forderung nach dem sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem auswärtigen Dienst der EU.

Wir wollen eine unabhängige und weltoffene Außenpolitik. Nur so kann Österreich seinen verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtungen auf internationaler Ebene gerecht werden, zu denen das Friedensgebot (Neutralitätsgesetz) ebenso zählt wie der Antifaschismus (Staatsvertrag, NS-Verbotsgesetz)."
In der Resolution heißt es unter anderem:

“Die UN-Generalversammlung “¦

“¦ äußert tiefe Besorgnis über jegliche Art der Glorifizierung der Nazi-Bewegung, von Neonazismus und früheren Mitgliedern der Waffen-SS-Organisationen, einschließlich der Errichtungen von Denkmälern und Gedenkstätten und öffentlicher Demonstrationen im Namen der Glorifizierung der Nazi-Vergangenheit, der Nazi-Bewegung und des Neonazismus, “¦
“¦äußert Besorgnis über die wiederkehrenden Versuche, Denkmäler zu entehren und zu zerstören, die zur Erinnerung an jene errichtet wurden, die gegen den Nazimus während des 2. Weltkrieges kämpften;

“¦ registriert mit Sorge die wachsende Zahl rassistischer Vorfälle weltweit, einschließlich der Zunahme von Skinhead-Gruppen, die für viele dieser Vorfälle verantwortlich sind, ebenso das Wiederaufleben rassistischer und ausländerfeindlicher Gewalt, die auf Menschen zielt, die nationalen, ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören.
“¦ ruft zur Verurteilung von jeder Art der Leugnung und des Versuchs zur Leugnung des Holocaust auf und “¦ ermutigt alle Staaten, Maßnahmen zu ergreifen - einschließlich gesetzlicher und erzieherischer - um allen Formen der Holocaustleugnung ein Ende zu bereiten.

... äußert tiefe Sorge über die wachsende Zahl von Abgeordneten extremistischer politischer Parteien in nationalen und lokalen Parlamenten in einer Anzahl von Ländern und Regionen, als auch über die Tatsache, dass in einigen Staaten traditionelle politische Parteien mit diesen Koalitionen bilden.
“¦ bekräftigt den Artikel 4 der (Antirassimus-)Konvention, entsprechend dem die Staaten jede Propaganda und alle Organisationen verurteilen, die auf der Idee oder Theorie der Überlegenheit einer Rasse oder Gruppe von Menschen einer bestimmten Hautfarbe oder ethnischen Herkunft beruhen; ebenso den Versuch, Rassismus und ethnische Diskriminierung zu rechtfertigen oder zu fördern“¦

“¦(ruft auf), unmittelbare und positive Maßnahmen zu beschließen, die darauf ausgerichtet sind, alle Formen der Aufstachelung zu bzw. Akte solcher Diskriminierung zu beseitigen“¦“
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