Finanzen

EU-Kommission setzt Minimalabgabe für Unternehmen fest

EU-Fahne
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket gegen das sogenannte "Steuerdumping" internationaler Konzerne vorgestellt. So soll die Gewinnverlagerung etwa durch überhöhte Zinszahlungen an Tochterfirmen zwar begrenzt werden - die Brüsseler Beamten haben es aber nicht gewagt, den Mitgliedsländern der EU eine Mindeststeuer vorzuschreiben, schreibt der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe.
Künftig sollen Gewinne aus Steuerparadiesen im Mitgliedsland selbst nachversteuert werden, wenn die Steuerlast unter 40 Prozent des in dem EU-Land üblichen Rahmens liegt. "Damit wird eine effektive Mindeststeuer von vier Prozent in der EU eingeführt", kritisiert Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, die wenig ambitionierten Pläne. Bulgarien hat nur eine Unternehmenssteuer von zehn Prozent, deshalb könnten dort alle ausländischen Gewinne steuerfrei bleiben, wenn das Unternehmen eine Steuerzahlung von vier Prozent im Ausland nachweisen kann. In Irland und auf Zypern würden fünf Prozent reichen, um die weltweiten Auslandsgewinne steuerfrei zu kassieren.
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