Finanzen

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Fernsehzuschauer mit einer Fernbedienung
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für "private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird". Demnach müssen alle Haushalte einen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen - auch wenn sie keinen Fernseher oder nur ein Radio besitzen.
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Rechtssicherheit, um in Ruhe weiterarbeiten zu können", erklärte dazu Tabea Rößner, Sprecherin der Grünen für Medien. "Das ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen: 98 Prozent verfügen über mindestens einen Fernseher, 85 Prozent über einen Internetzugang. Dadurch ist der Beitrag gerechtfertigt, das hat heute das Gericht bestätigt. Vor allem aber wird durch den Beitrag die lästige Schnüffelei in den Wohnungen beendet."
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