Finanzen

Gericht: Sonderzahlungen beim Mindestlohn anrechenbar

GDN - Arbeitgeber können Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld beim Mindestlohn in bestimmten Fällen verrechnen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch.
Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
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