Finanzen

Wirtschaftsverbände lehnen Pläne für schnelleren Wohnungsbau ab

Baustelle
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die deutsche Wirtschaft übt Kritik an der von der Bundesregierung geplanten Reform des Baurechts, dessen Ziel die Beschleunigung des Wohnungsbaus in Städten ist. Der Fokus des geplanten Gesetzes ziele zu sehr auf den reinen Wohnungsbau und gefährde den Betrieb und die Ansiedlung von Gewerbe, heißt es laut "Welt" in einer Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) sowie des Handelsverbandes Deutschland (HDE) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
In "urbanen Gebieten" soll künftig dichter gebaut werden, während gleichzeitig mehr Lärm erlaubt sein soll. So können neue Wohnungen auch in Gewerbegebieten entstehen, Büros können zu Wohnungen umgebaut oder Baulücken in dicht bebauten Wohnquartieren geschlossen werden. Der Gesetzentwurf lasse erkennen, dass "die `urbanen Gebiete` vor allem dem Wohnen dienen sollen, während das Gewerbe nur zulässig wäre, soweit die Wohnnutzung nicht gestört wird", heißt es der "Welt" zufolge in dem Positionspapier der Verbände. Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und dafür das Baurecht vereinfachen. Auch der Lärmschutz soll aufgeweicht werden, um das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu erleichtern. Den Wirtschaftsvertretern geht aber die künftig mögliche stärkere Lärmbelastung noch immer nicht weit genug. "Um den Kommunen das Bauen in Innenstädten tatsächlich zu erleichtern und Konflikte zu verringern, benötigen Unternehmen mehr Flexibilität bei den Lärmvorgaben", fordern die Wirtschaftsverbände. Um Lieferverkehr, Veranstaltungen oder Produktionsprozesse nicht zu stark einzuschränken, sollten Unternehmen mehr Spielraum für zeitlich begrenzte Ausnahmen oder Spitzenzeiten der Lärmemission erhalten. "Deshalb schlägt die Wirtschaft vor, die Vorgaben für Gewerbelärm an den Verkehrslärmschutz anzupassen", heißt es in dem Positionspapier.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.