Finanzen

Trennbankengesetz bringt Deutsche Bank in Bedrängnis

Deutsche Bank
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Deutsche Bank wehrt sich gegen eine drohende Aufspaltung. Bis Ende Juni müssen deutsche Kreditinstitute das Trennbankengesetz umgesetzt haben, das den Wertpapierhandel auf eigene Rechnung verbietet und riskante Geschäfte mit Hedgefonds einschränkt.
Diese Bereiche müssen eingestellt oder abgetrennt werden. Außerdem müssen Banken ihre Überwachungssysteme so ausbauen, dass sie das Zocken unter dem Deckmantel von Kundengeschäften unterbinden. Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, wird die Deutsche Bank eine Aufspaltung wohl abwenden, sie fährt die betroffenen Geschäfte herunter. Aufsichtsratschef Paul Achleitner hat bis zuletzt bei der Bundesregierung auf eine Aufweichung des Gesetzes gedrängt, um ein Jahr war die Frist für die Umsetzung schon verlängert worden. Sein Argument: Deutschen Banken drohten Wettbewerbsnachteile, da ein für die EU geplantes Trennbankengesetz auf Eis liege. In den USA soll die "Volcker Rule", die ebenfalls das Handelsgeschäft einschränkt, unter Präsident Donald Trump gelockert werden. In Deutschland könnte der Umbau der Bank zu einer Holding das Problem lösen. Auch Aufsichtsbehörden sähen das gern, weil eine solche Struktur im Krisenfall die Abwicklung einer Bank erleichtern würde. Doch die Deutsche Bank hält ein Holdingmodell wegen des hiesigen Aktien- und Steuerrechts für nicht praktikabel. So wird das Management bei der Bilanzvorlage kommende Woche nicht den großen strategischen Wurf präsentieren, auf den viele Investoren warten. Ein Paket von Maßnahmen wird intern diskutiert: Der Börsengang einer Minderheit der Vermögensverwaltung ist wahrscheinlich. Ein Team von 20 Mitarbeitern bereitet zudem die Wiedereingliederung der Postbank vor. Dies würde viel Geld kosten und ist deshalb noch nicht beschlossen, so das Magazin in seinem Bericht. Eine Kapitalerhöhung zögere die Bank hinaus, sie wolle das Ende der Verhandlungen über höhere Kapitalanforderungen der Regulatoren abwarten.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.